Trotz erheblicher Schwierigkeiten, Informationen zum Leben geschiedener Ehefrauen und Ehemänner in den Quellen zu finden, lässt sich rund ein Jahr nach Beginn unseres Forschungsprojekts schon mit Sicherheit eines festhalten: Die Lebenswirklichkeiten und Lebensläufe der geschiedenen Frauen und Männer waren nach der Scheidung höchst unterschiedlich und individuell. Im Folgenden wollen wir erste Einblicke in unsere Vorgehensweise, in Problemstellungen und in erste Erkenntnisse von „Nach der Scheidung“ geben.
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„Um von ihr geld zu erhaschen“

Eindrücke aus dem Leben von Joachim Spalofsky, „Doktor der freien Künste, Weltweißheiten und Arzneikunde“, so seine Bezeichnung im Sterbebucheintrag aus dem Jahr 1797, waren nach dem Überwinden einer ersten Schwierigkeit vergleichsweise einfach zu gewinnen. Joachim Spalofsky, wie sein Name auch im Scheidungsverfahren vor dem Wiener Konsistorium im April 1783 geschrieben wurde, tauchte im Rahmen seiner wissenschaftlichen Tätigkeit nämlich unter verschiedenen Schreibweisen und Namensabwandlungen auf: bspw. als „J. J. N. Spalovsky“ oder „J. Spalowski“. Diese miteinbezogen, ließen sich relativ viele Quellen zu seinem Leben nach der Scheidung finden.
Joachim Spalofskys Biografie macht deutlich, dass wissenschaftliche Tätigkeit im späten 18. Jahrhundert auch eigenes ökonomisches Kapital zur Voraussetzung hatte. Reichte das Erbe oder die Unterstützung von Großeltern und Eltern nicht aus, so war eine gut gewählte Heiratspartnerin ein Weg, um an finanzielle Mittel zu kommen. Joachim Spalofsky, geboren 1752, der sich in den 1780er- und 1790er-Jahren einer relativ umfangreichen Publikationstätigkeit widmete, ging diesen Weg zweimal. Als 30-jähriger Doktor der Medizin heiratete er im Dezember 1782 die 57-jährige, zweifach verwitwete und zweifellos sehr wohlhabende Caecilia, geb. Gessnerin, verw. Kollerin, verw. Geblerin. Vier Monate nach der Hochzeit reichte er beim Wiener Konsistorium eine „Cohabitierungsklage“ ein und forderte, da er nun eine „anständige Wohnung“ habe, dass Caecilia zu ihm ziehen sollte.
Caecilia dachte jedoch nicht daran. Bei der Tagsatzung argumentierte ihr Anwalt, sich eines gängigen Geschlechterdiskurses bedienend, dass Caecilia ein „ganz blödsinig und ein altes, zum ehestand untaugliches weib“ sei und begründeter Zweifel vorhanden sei, dass diese beim Abschluss des Ehevertrages „so viel Vernunft“ hatte, wie dazu notwendig wäre. Weiteres führte er aus, dass „die absicht bey dieser ehe von seite des brautigams blos dahin gerichtet gewesen, um von ihr geld zu erhaschen.“ Auch in seiner Cohabitierungsklage ginge es dem Kläger nicht um ein Zusammenleben, sondern er habe es, so der Anwalt, nur auf ihr Geld abgesehen. Obwohl Caecilia ihm im Ehevertrag nur ein Heiratsgut von 500 Gulden versprochen hatte, habe sie Joachim Spalofsky weitere 3.000 Gulden ihres Vermögens überlassen, darunter 600 Gulden zur Einlage bei der Universitätsfakultät.
Um aus dieser Ehe zu entkommen, bot Caecilia bzw. ihr Anwalt einen Vergleich an: Sie verzichtete auf die Rückgabe der Joachim Spalofsky überlassenen 3.000 Gulden und versprach ihm innerhalb von 8 Tagen noch 1.000 zusätzliche Gulden auszuhändigen. Nach ihrem Tod sollte Joachim – bzw. sollte er vorher sterben seine Erb:innen – weitere 4.000 Gulden erhalten und diese Summe auf ihrem Haus als Hypothek vorgemerkt werden. Im Gegenzug sollten der Ehevertrag annulliert und alle Forderungen gegeneinander aufgehoben werden. Auch wenn der Ehevertrag nicht überliefert ist, lässt sich aus dem Vergleich mutmaßen, dass das Brautpaar eine partielle Gütergemeinschaft, wie im Erzherzogtum Österreich unter der Enns üblich, vereinbart hatte. Joachim Spalofsky war mit diesem für ihn offenbar dennoch vorteilhaften Vergleich sofort einverstanden. Obwohl nach kanonischem Eherecht keine einverständliche Scheidung möglich war und das Kirchengericht zu diesem Zeitpunkt seine Kompetenzen zur Entscheidung der „weltlichen Folgen“ bereits verloren hatte, akzeptierte das Konsistorium das Übereinkommen des Ehepaares und entschied noch in der Tagsatzung am 4. April 1783, dass „ein theil mit dem anderen zu leben nicht gehalten, sondern jedem theile, allein und abgesondert, jedoch ehrbar zu leben bevorstehe“ (DAW WP 161_56-57). Hintergrund dafür könnte sein, dass drei Monate zuvor, am 16. Jänner 1783, das Josephinische Ehepatent erlassen worden war, welches ab 1. November 1783 die Ehegerichtsbarkeit der katholischen Kirche entzog und nur noch einverständliche Scheidungen erlaubte. Von Tisch und Bett geschieden, konnten Caecilia und Joachim nun getrennte Wege gehen, blieben aber über das Eheband bis zum Tod eines Eheteiles verbunden und durften keine legale neue Ehe eingehen.
Durch den Scheidungsvergleich vorerst finanziell abgesichert, verfasste Joachim Spalofsky in den Jahren nach der Scheidung seine ersten wissenschaftlichen Publikationen. Sein erstes Werk war eine ökonomische Abhandlung für Gutsbesitzer und Wirtschaftsämter, die auf gehaltenen Vorlesungen beruhte. Möglicherweise erschien dieses Buch, das ebenso wie ein späteres „patriotisches Werk” etwas aus dem ansonsten naturkundlichen Werk Joachim Spalofskys hervorstechen, eher mit einem Blick auf ihre Vermarktbarkeit. Gegen einen Subskriptionspreis von 15 Gulden erhielten die Besteller:innen eine Darstellung über Schriftfach und Rechnungswesen, welche zum Beispiel auch eine Abbildung von Münzplatten enthielt. Das gewählte Thema dieses Ende 1785 veröffentlichten Werks erscheint ein wenig ironisch, wenn wir uns vor Augen führen, dass der Magistrat Wien kurz darauf den Konkurs über sein Vermögen eröffnete, wie das Wiener Diarium im Juni 1786 berichtete. Gegen Ende der 1780er-Jahre wandte sich Joachim Spalofsky dann endgültig der Naturkunde zu. Der „Vorbote“ und die ersten beiden „Beiträge zur Naturgeschichte der Vögel“ erschienen bis 1791; im selben Jahr suchte er Maler:innen und Kupferstecher:innen, die naturgetreue Abbildungen anfertigen sollten. Woher er das Geld für diese Ausgaben nahm, ist ein wenig unklar. Seine „Naturgeschichte der Vögel“ widmete er Mitgliedern der Häuser Liechtenstein und Esterhazy, die Joachim Spalofskys Tätigkeiten möglicherweise finanziell unterstützten. Ab 1794 erschien außerdem eine neue Serie über die Naturgeschichte der Säugetiere.
Am 12. Februar 1794 starb Caecilia Spalofsky mit 69 Jahren an „Auszehrung“. Joachim Spalofsky erhielt nun die im Scheidungsvertrag vereinbarten 4.000 Gulden. Während Cäcilia in ihrem ersten Testament, welches sie am 5. Juli 1783, drei Monate nach der Scheidung, verfasst hatte, ihren geschiedenen Ehemann nicht bedachte, vermachte sie ihm in ihrem zweiten Testament vom Juni 1789 eine – angesichts ihres großen Vermögens wohl eher bescheidene – lebenslängliche Rente von 100 Gulden jährlich. Für Seelenmessen für sich selbst, ihre zwei verstorbenen Ehemänner und Verwandte bestimmte sie hingegen 2.000 Gulden.

Nur dreieinhalb Monate nach ihrem Tod, am 24. Mai 1794, ging Joachim Spalofsky seine zweite Ehe mit der 29-jährigen pfälzisch-kurfürstlichen Oberschreiberstochter Maria Anna Ruefin ein. Die Heirat eröffnete Joachim Spalofsky neue Perspektiven, auch finanziell: Im Jänner 1795 unterzeichnete das Ehepaar eine „Zession“, mit welcher Maria Anna alle Schulden von Joachim übernahm, welcher im Gegenzug das Eigentum an seinem Vermögen an seine Ehefrau übertrug. Anna Maria knüpfte für ihren Ehemann außerdem Kontakte zum pfälzischen Hof. Für die Widmung eines Bands der „Naturgeschichte der Vögel“ erhielt Joachim Spalofsky 1796 vom pfälzischen Kurfürstenpaar eine Gedenkmünze. In dieser Zeit erschien schließlich Joachim Spalofskys aus heutiger Sicht bedeutendstes Werk, eine Geschichte der Schalentiergehäuse, das insbesondere erstmals österreichische Beschreibungen zu Mikrofossilien enthält.
Joachim Spalofksy verstarb im Mai 1797 ohne Nachkommen. Das einzige Kind mit Anna Maria Ruefin, ein Sohn, geboren im Juli 1795, hatte seinen ersten Lebenstag nicht erreicht. Maria Anna forderte aufgrund der Vermögensüberlassung aus dem Jahr 1795 die verbliebenen Güter ihres verstorbenen Ehemannes. Andere Gläubiger:innen beeinspruchten die Rechtmäßigkeit der „Zession“ wegen eigener Forderungen, sodass über das Vermögen von Joachim Spalofsky erneut der Konkurs verhängt und letztlich auch auf Teile von Maria Annas Schmuck zugegriffen wurde. Maria Anna Spalofskin überlebte ihren Ehemann um 20 Jahre. Sie ging keine weitere Ehe mehr ein und starb völlig überschuldet im Februar 1817 an einem Nervenschlag.
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„Kann sich selbst ihr Brod erwerben“
Anna Hofer, verh. Lindner, dient uns als Beispiel für frustrierende Erfahrungen bei der Recherche. Auch nach sorgfältiger Suche, dem Ausprobieren verschiedener Namensschreibweisen in Datenbanken wie GenTeam und ANNO und dem Durchblättern hunderter Seiten von Trauungs- und Sterbebüchern via Matricula online blieben manche geschiedene Ehegatt:innen schlicht unaufspürbar. Vor allem geschiedene Ehepartner:innen aus unterbürgerlichen Schichten „verschwanden“ nach ihrer Ehescheidung im Dunkeln der Vergangenheit, begünstigt durch die hohe Mobilität der Zeit. Zudem gilt, dass Vermögen Papierkram verursachte; wo kein Vermögen, da weniger Quellen.

Besonders schwierig zu finden sind verheiratete (und in weiterer Folge auch geschiedene) Frauen, weil diese seit dem ABGB von 1776 mit der Hochzeit „das Recht und die Pflicht“ erhielten, den Namen ihres Ehemanns zu führen (§ 49 des III. Hauptstück), ein Recht bzw. eine Pflicht, die auch in das ABGB von 1811 übernommen wurde und in Österreich bis 1975 galt. Schlossen sie eine weitere Ehe, sei es rechtmäßig nach dem Tod des geschiedenen Ehemannes oder auch illegitim zu dessen Lebzeiten, so verzeichneten sie die weiteren Quellen unter dem Nachnamen des neuen Ehemannes. Für die Frauen konnte dies ein Vorteil sein, indem sie mit dem neuen Namen auch eine neue Identität erhielten. Für Historiker:innen, und wie das Fallbeispiel zeigt, auch für Zeitgenoss:innen, konnte die Identitätsveränderung dazu führen, dass die Frauen mit ihrer alten Identität nicht mehr „existierten“.
Auf Anna Lindner, geb. Hofer, treffen alle diese die Spurensuche erschwerenden Sachverhalte zu. Im Alter von 26 Jahren heiratete sie den 24-jährigen Johann Lindner. Dem Trauungseintrag der Wiener Pfarre St. Joseph in Margarethen vom 25. November 1801 ist zu entnehmen, dass von beiden Brautpaaren die Eltern bereits verstorben waren. Johann, der Sohn eines Schustermeisterehepaares von Maria Mank am grünen Anger war nach Wien zugezogen, Anna hingegen in Wieden geboren. Als Beruf von Anna vermerken die Pfarrmatriken „Seidenwinderin“, als Beruf von Johann ist „Bedienter“ eingetragen. Vier Monate nach der Hochzeit wurde ihr Sohn Michael getauft. Zu diesem Zeitpunkt lebte das Ehepaar noch in Margarethen 42, wo beide bereits vor der Hochzeit gewohnt hatten. Nachdem in der Pfarre keine weitere Taufe eines Kindes vermerkt ist, dürfte das Ehepaar relativ rasch den Wohnort gewechselt haben. Wann und wohin das Ehepaar zog, konnten wir bislang nicht eruieren. Ihre Ehe wird am 31. Mai 1815 einverständlich vom Wiener Zivilmagistrat von Tisch und Bett geschieden. Aus dem verpflichtend beizulegenden Pfarrzeugnis wird deutlich, dass Johann Lindner bereits vier Jahre von Anna getrennt gelebt hatte und die Scheidung von ihm ausgegangen war. Ihr gemeinsamer Sohn Michael war bereits verstorben. Zum Zeitpunkt der Scheidung hatte das Ehepaar auch keine anderen Kinder. Im Scheidungsvergleich verzichtete Anna, da sie „sich selbst ihr brod erwerben kann“, explizit auf alle Ansprüche, die einer „unschuldig“ geschiedenen Ehefrau gesetzlich zustehen würden: Unterhalt, Wohnung und Erbe. Zudem sah der Scheidungsvergleich vor, dass alle „kontrakte für null und nichtig erkläret“ wurden und „somit kein theil an den andern mehr einen anspruch“ zu stellen habe (WStLA 1.2.3.2.A6 Sch. 8, 17/1815). Welche Verträge das Ehepaar vereinbart hatte, sei es ein Ehevertrag, ein gemeinsames Testament oder auch eine Schenkung, wird im Scheidungsvergleich nicht erwähnt. Wir erfahren, dass Johann mittlerweile als Schreibwarenerzeuger arbeitete. Bei Anna ist kein Beruf erwähnt.
Die Frage, in welchen Berufsfelder Frauen arbeiteten, wie sie sich „ihr Brod“ verdienten, ist eine der schwierigsten Fragen von „Nach der Scheidung“. Diese Leerstelle ist vor allen dem Umstand geschuldet, dass Frauen im späten 18. und 19. Jahrhundert in behördlichen Akten in aller Regel über die Berufe der Väter bzw. der Ehemänner positioniert wurden: als Weberstochter, Müllersgattin oder Bauernwitwe. Dies auch dann, wenn sie nachweislich einen anderen Beruf ausübten. Dass Anna Hoferin zum Zeitpunkt ihrer Hochzeit mit Johann Lindner als „Seidenwinderin“ arbeitete, erfahren wir vermutlich nur deshalb, weil ihrer Eltern bereits verstorben waren. Aus den Quellen geht nicht hervor, ob Anna Hoferin auch während der Ehe als Seidenwinderin arbeitete, oder gemeinsam mit Johann Lindner in der Schreibwarenerzeugung tätig war. Gesichert ist hingegen, dass sie bereits während der Ehe sich ihren Lebensunterhalt selbst verdiente und bei der Scheidung auf Unterhaltszahlungen verzichtete, da sie sich „ihr brod selbst erwerben kann.“
Von manchen Ehefrauen konnten wir eruieren, dass sie nach der Scheidung den während der Ehe gemeinsam bewirtschafteten Gewerbebetrieb oder auch Hof übernahmen. Dies meist dann, wenn sie diese Betriebe in die Ehe eingebracht hatten. Andere Frauen erhielten von ihren Ehemännern vergleichsweise hohe Unterhaltszahlungen und waren daher in geringerem Ausmaß gezwungen, für sich selbst und allfällige Kinder den Unterhalt zu verdienen. Und wieder andere arbeiteten weiterhin in dem Berufsfeld, in welchem sie bereits während der Ehe tätig waren. Die bürgerliche Geschlechterideologie mit dem Ehemann als „Ernährer“ und der Ehefrau als „Hausfrau und Mutter“ war in der Praxis für viele Ehepaare keine lebbare Option.
Trotz unterschiedlicher Recherchestrategien konnten wir keine weiteren Quellen zu Anna Lindner bzw. Anna Hofer finden. Was Anna Lindner, geborene Hofer, von vielen anderen „verschwundenen“ Ehegatt:innen unterscheidet, ist allerdings, dass auch ihre Zeitgenoss:innen nicht wussten, wie ihr Leben nach ihrer Ehescheidung weiterging. 31 Jahre nach dem Scheidungsvergleich strebte ihr geschiedener Ehegatte Johann Lindner eine Wiederverehelichung an. Da er mit seiner geschiedenen Ehefrau weiterhin über das sakramentale Eheband verbunden war, setzte die Wiederverheiratung den nachweislichen Tod von Anna Lindner voraus. Johann Lindner suchte daher 1846 um die Todeserklärung seiner geschiedenen Ehefrau an, da diese seit 30 Jahren vermisst sei. Die Wiener Zeitung annoncierte am 1. April 1846 ein Einberufungsedikt für Anna Lindner. Noch während des Verfahrens, am 18. Dezember 1847, starb Johann Lindner. Als Zivilstand, Beruf, Alter und Todesursache vermerkten die Pfarrmatriken: „verheiratet, Schreibfederkielzurichter, 71 Jahre, Lungenlähmung.“
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„Zu erlauben, daß er eine andere heurathen möge“

Eine vergleichsweise dichte Quellenlage gibt es dagegen zum Leben des Bauern Joseph Linseder, dessen zweite Ehe mit Elisabeth Haslauerin im Juni 1778 vom Passauer Konsistorium des Unteren Offizialats von Tisch und Bett geschieden wurde. Neben den Einträgen im Eheprotokoll des Konsistoriums sind aus der zuständigen Herrschaft Ottenschlag auch Heirats-, Inventur- und Abhandlungsprotokolle sowie Grundbücher und Hauskaufprotokolle überliefert. Die Vermögensverhältnisse und -vererbung zwischen den Generationen sind daher bilderbuchmäßig rekonstruierbar.
Aus den Pfarrmatriken wissen wir, dass Joseph Linseder am 6. März 1740 in Ottenschlag getauft wurde und am 29. März 1812 in Ottenschlag verstarb. Am 16. Juni 1761 ging er 21-jährig seine erste Ehe mit der ebenfalls 21-jährigen Weberstochter Eva Maria Teuschlin ein. Drei Wochen vor der Hochzeit unterzeichnete das Brautpaar einen Ehevertrag. Nach 15-jähriger Ehe starb Eva Maria, verehelichte Linsederin. Ihre Verlassenschaft ist im Abhandlungsprotokoll der Herrschaft überliefert. Bei ihrem Tod am 9. Juni 1775 waren von sechs Kindern des Ehepaares noch die 12-jährige Maria Anna, die neunjährige Anna Maria und der fünfjährige Sohn Kaspar am Leben, der an einer geistigen Beeinträchtigung litt.
Seine zweite Ehe schloss Joseph Linseder im Juli 1775 mit der 19-jährigen Weberstochter Elisabeth Haslauerin aus dem sechs Kilometer entfernten Nachbarort Sallingsdorf. Elisabeth war offenbar bereits nach wenigen Wochen mit der Situation völlig überfordert. Mit dem älteren Ehemann und dem Bauernhof hatte sie auch die drei erwähnten Kinder erheiratet. Um aus der Ehe zu entkommen, reichte Elisabeth Haslauerin keinen Scheidungsantrag ein, sondern griff zu drastischeren Mitteln, versuchte ihren Ehemann zu vergiften. Ähnliche Fälle beschrieb Silke Göttsch für Schleswig-Holstein. Im Jänner 1777 reichte Joseph Linseder beim Kirchengericht die Scheidung ein. Wie wir aus den Protokolleinträgen des Konsistoriums erfahren, war Elisabeth 1776 bereits zu einem Jahr Arrest verurteilt worden. Unterlagen zum Strafprozess gegen Elisabeth Linsederin dürften sich nach aktuellem Kenntnisstand nicht erhalten haben. Joseph Linseder beantragte beim Kirchengericht nicht nur die Scheidung von Elisabeth, sondern er bat auch ihm „zu erlauben, daß er eine andere heurathen möge.“ Bei der Tagsatzung vom 30. April 1777 begründete er seinen Heiratswunsch damit, da „er aber seiner haußwirtschaft mit 3 kleinkindern allein nicht vorstehen könne, ihm bey seiner päbstlichen heiligkeit die dispensation außzuwürcken, daß er eine andere ehewürthin überkommen möge.“
Das Scheidungsverfahren zog sich in die Länge. Bei der Tagsatzung vom 26. Juni 1778, bei welcher die aus dem Arrest entlassene Elisabeth anwesend war, gestand diese, zwei Versuche unternommen zu haben, ihren Ehemann zu vergiften. Joseph Linseder erklärte, dass er seit den Vergiftungsversuchen „ihr nicht beygewohnet“, sprich mangels Geschlechtsverkehr ihr auch nicht verziehen habe. Das Passauer Konsistorium schied noch am 26. Juni 1778 die Ehe aus Verschulden der Ehefrau: „Der Joseph Linseder seye von seinem eheweib von tisch und beth hiemit geschieden, seye demnach derselbe ihr ehelich beyzuwohnen und die alimenta abzureichen nicht schuldig.“
Elisabeth bekam nicht nur keine materielle Unterstützung von ihrem geschiedenen Ehemann, sondern Joseph Lindseder musste ihr vorerst auch ihr in die Ehe eingebrachtes Heiratsgut nicht zurückerstatten. Ähnlich wie bei Anna Hofer verlieren sich die Spuren von Elisabeth Haslauerin, geschiedene Linsederin, nach der Scheidung. Wir wissen nicht, wie die junge Frau ihre Situation meisterte. Wir wissen daher auch nicht, ob sie etwa Unterstützung bei ihrer noch lebenden Mutter fand. Es war sicher nicht einfach, als geschiedene Frau und verurteilte Straftäterin in einem kleinen niederösterreichischen Ort zu leben. Trotz vielfältiger Quellen können wir wie bei Elisabeth Linsederin in den meisten Fällen nicht erschließen, wie Menschen mental und sozial mit einer Ehescheidung umgingen. In einigen Fällen wird sichtbar, dass insbesondere Frauen auf vermögensrechtliche Ansprüche verzichteten, um nicht weiterhin mit dem Ehemann Tisch und Bett teilen zu müssen. Andere wiederum unterzeichneten für sie nachträgliche Vereinbarungen, um eine Scheidung zu verhindern. Kaum zu beantworten ist auch die Frage, was der Status „geschieden“ bedeutete. Haftete „Geschiedenen“ in einem kleinen, bäuerlich geprägten Ort ein gewisses Stigma an? Die Quellen geben uns – selbst bei guter Quellendichte – letztlich kaum Einblick in den Alltag, die Vorstellungen und das Gefühlsleben gerade der unteren sozialen Schichten im 18. und 19. Jahrhundert.
Im Gegensatz zu Anna Hoferin finden wir Elisabeth Haslauerin 1812 wieder in den Akten. Nach dem Tod ihres geschiedenen Ehemanns am 29. März 1812 verlangte sie aus der Verlassenschaft die Rückgabe von 141 Gulden, die sie 1775 als Heiratsgut in die Ehe eingebracht hatte. Das hinterlassene Vermögen betrug allerdings nur 87 Gulden und 4 Kreuzer. Elisabeth einige sich mit den Erben, den drei Kindern ihres geschiedenen Ehemannes darauf, das Vermögen zu gleichen Teilen zu teilen. Relativ gesichert ist, dass sie nach dem Tod von Joseph Linseder keine weitere Ehe einging. Elisabeth Haslauerin, geschiedene Linsederin starb am 27. November 1837 im 82. Lebensjahr in ihrem Geburtsort Sallingsdorf. Als Todesursache vermerkt der Sterbeeintrag der Pfarre Sallingsdorf lapidar „altershalber“.
Auch über das weitere Leben von Joseph Linseder wissen wir wenig. Was Joseph Lindseder wohl über seine zweite gescheiterte Ehe und das Dasein als geschiedener Bauer im späten 18. Jahrhundert dachte und fühlte? Wie ging er damit um, dass er nach seiner Ehescheidung 1778 ohne Ehefrau für den bäuerlichen Hof und die Kinder aus erster Ehe verantwortlich war und wie empfand er seine Rolle als Vater eines geistig beeinträchtigten Sohns? 1793 übertrug er seiner jüngeren Tochter Anna Maria und ihrem Bräutigam den Hof, behielt sich allerdings für sich und seinen beeinträchtigten Sohn Kaspar eine lebenslängliche „Herberge in der Wohnstube“ sowie die Versorgung mit Nahrungsmitteln vor. Explizit ausgenommen wurde „die geschiedene Ehewirthin“ Elisabeth. Nach seinem Tod sollte dieses Recht weiterhin für den Sohn Kaspar gelten.
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Silke Göttsch: „Vielmahls aber hatte sie gewünscht, einen andern Mann zu haben“. Gattenmord im 18. Jahrhundert. In: Otto Ulbricht (Hrsg.): Von Huren und Rabenmüttern. Weibliche Kriminalität in der Frühen Neuzeit. Böhlau, Köln / Weimar / Wien 1995, 313–334.
Für die Unterstützung bei der Quellenrecherche, für die Adaptionen der Datenbank und die kritische Lektüre des Beitrages gilt unser Dank dem Projektteam.
Magdalena Irnstötter und Andrea Griesebner, Dezember 2025